Akademisches Orchester Augsburg
 

Orchesterordnung

des Akademischen Orchesters Augsburg e. V.


§1
Musikalische Gesamtverantwortung

Die Gesamtverantwortung obliegt ausschließlich dem Vorstand. Die musikalische Gesamtleitung obliegt dem Dirigenten. Der Dirigent soll Mitglied des Vorstands sein.
Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.


§2
Mitglieder

Neue Mitglieder werden zur Probe aufgenommen und nach einer Probezeit von einem Programm bei Eignung und guter Mitarbeit vom Vorstand als Mitglieder übernommen. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme im Orchesterverein. Neue Mitglieder müssen über Orchestererfahrung sowie sehr gute musikalische und technische Fähigkeiten verfügen. Von den Mitgliedern wird Disziplin sowohl während der gemeinsamen Arbeit als auch auf Reisen gefordert. Aktive Mitglieder werden bei der Besetzung priorisiert.


§3
Probenbesuch

Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet, bei allen für das jeweilige Programm in der jeweiligen Stimmgruppe angesetzten Proben – mit eingeschlossen Registerproben – und insbesondere bei Probenwochenenden mitzuwirken. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Entschuldigung bis zu einem Maximum von ¼ der anberaumten Probeterminen zulässig. Abweichungen müssen vom erweiterten Vorstand genehmigt werden.
Kann ein Mitglied an einer Probe nicht teilnehmen, dann ist dies möglich frühzeitig (bis spätestens Anmeldeschluss) bekanntzugeben. Wer später – abgesehen von triftigen Gründen – absagt, muss für Ersatz sorgen. Die Proben müssen pünktlich zur festgesetzten Zeit beginnen können. Alle Mitspieler müssen daher eine Viertelstunde vor Probenbeginn erscheinen und ihre Instrumente einstimmen. In besonderen Ausnahmefällen kann ein aktives Mitglied – nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand – für ein komplettes Programm pausieren.
Der Dirigent hat das Recht, einzelne Musiker und Einzelpulte alleine vorspielen zu lassen.
Die Mitspieler sind verpflichtet, den Probenraum nach einer Probe ordentlich zu verlassen.


§4
Vorbereitung

Die Mitglieder sind verpflichtet, nach Vorgaben des Dirigenten ihre Stimmen so zu üben, dass sie diese einwandfrei beherrschen. Die (Tutti-) Proben dienen der künstlerischen Ausarbeitung und dem Zusammenspiel, nicht aber dem technischen Studium der Stimmen.


§5
Noten

Vom Dirigenten ausgegebene Stimmen sind sorgsam zu behandeln und nach Beendigung des jeweiligen Programmes umgehend vollständig zurückzugeben.
Werden Stimmen durch unsachgemäße Behandlung beschädigt, dann hat derjenige, der die Beschädigung verursacht hat, die anfallenden Kosten für die Wiederbeschaffung zu tragen. Die Mitspieler sind dafür verantwortlich, ab der ersten Probe über präparierte Noten zu verfügen.


 §6
Sitzordnung

Die Sitzordnung in den Proben und Konzerten obliegt der Entscheidung des Dirigenten.
Er muss diese Entscheidung nach rein künstlerischen Gesichtspunkten treffen.


§7
Kleiderordnung

Die Entscheidung über eine Kleiderordnung bei Auftritten, Konzerten, Wertungsspielen o.Ä. obliegt dem Dirigenten.
Damen: Schwarzes Kleid, schwarzer Rock (beides nicht zu kurz oder glitzernd) oder schwarze Hose (keine Jeans), schwarzes Oberteil (nicht zu offenherzig), schwarze Konzertschuhe (keine Stiefel).
Herren: Dunkler Anzug, weißes Hemd, Krawatte (nach Ansage), schwarze Schuhe und Strümpfe.


§8
Versicherung

Eine private Haft- und Instrumentenversicherung wird jedem Teilnehmer empfohlen.


§9
Fotos für das Programmheft

Mit Eintritt in den Verein stimmen die Mitglieder eventuellen Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung zu.